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   OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 1 Ss 169/98   

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https://dejure.org/1998,9621
OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 1 Ss 169/98 (https://dejure.org/1998,9621)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.1998 - 1 Ss 169/98 (https://dejure.org/1998,9621)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 1998 - 1 Ss 169/98 (https://dejure.org/1998,9621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausfallerscheinungen als Indizien für den Vorsatz des Täters hinsichtlich seiner Fahruntauglichkeit; Keine besondere Würdigung der Ausfallerscheinungen im Umfang der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a
    Strafbare Straßenverkehrsgefährdung, erforderliche Feststellungen zum Vorsatz absoluter Fahrtüchtigkeit; Fluchtfahrt unter Gefährdung nacheinander mehrerer Personen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2016 - 1 RVs 93/16

    Beruhen der konkreten Gefährdung auf der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei

    Für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bedarf es vielmehr der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Täterpersönlichkeit, der Trinkgewohnheiten - namentlich in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fahrtantritt - sowie des Täterverhaltens während und nach der Trunkenheitsfahrt (Senatsbeschluss vom 5. November 2009 [III-2 Ss 220/09-149/09 I]; vgl. ferner OLG Zweibrücken DAR 1999, 132f.; OLG Koblenz NZV 1993, 444; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118; OLG Hamm VM 1998, 68f.; Fischer, a.a.O., § 316 Rdnr. 46 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 1 Ss 14/01

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahrverbot; Sperrfrist; Trunkenheit; Straßenverkehr;

    Dies begründet sich daraus, dass gerade mit fortschreitender Trunkenheit, insbesondere bei zwei Promille übersteigenden Blutalkoholkonzentrationen, zunehmend eine Verringerung der Urteils- und Erkenntnisfähigkeit einhergehen kann, die den Fahrzeugführer außerstande setzt, sich der Ausfallerscheinungen und der daraus für seine Fahrtauglichkeit herzuleitenden Konsequenzen bewusst zu werden, selbst wenn diese für Dritte deutlich zutage treten (Senat, Beschlüsse v. 17.11.1992 - 1 Ss 193/92; v. 19.6.1994 - 1 Ss 116/94 und v. 16.11.1998 - 1 Ss 169/98).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - 1 RVs 59/10

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich einer

    Für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bedarf es vielmehr der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Täterpersönlichkeit, der Trinkgewohnheiten - namentlich in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fahrtantritt - sowie des Täterverhaltens während und nach der Trunkenheitsfahrt (Senatsbeschluss vom 5. November 2009 [III-2 Ss 220/09-149/09 I]; vgl. ferner OLG Zweibrücken DAR 1999, 132f.; OLG Koblenz NZV 1993, 444; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118; OLG Hamm VM 1998, 68f.; Fischer, StGB, 57. Auflage [2010], § 316 Rdnr. 46 m.w.N.).
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